Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.03.2008

Rechtsprechung
   BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 82/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,180
BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 82/07 (https://dejure.org/2008,180)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2008 - VIII ZR 82/07 (https://dejure.org/2008,180)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - VIII ZR 82/07 (https://dejure.org/2008,180)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Tatsächliche Bewohnerzahl maßgeblich bei Verteilerschlüssel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinzuziehung des amtlichen Einwohnermelderegisters als Grundlage für die Feststellung der wechselnden Personenzahl in einem Mietshaus zwecks Umlegung der Betriebskosten nach Kopfzahl; Verpflichtung einers Vermieters zur Feststellung der tatsächlichen Belegung einzelner ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebskostenumlegung per Kopfzahl

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebskostenumlegung nach Kopfzahl - Feststellung nach Melderechtsrahmengesetz

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umlegung von Betriebskosten nach Kopfzahl; Melderechtsregister keine hinreichende Grundlage; Erfassung der wechselnden Personenzahl

  • Judicialis

    BGB § 556a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 556a
    Feststellung der Personenzahl bei Umlegung der Betriebskosten nach Kopfzahl

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umlage der Betriebskosten nach Personenzahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil des Bundesgerichtshofs zur Umlage der Betriebskosten nach Personenzahl

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Betriebskosten: Vermieter darf zur Ermittlung der Wohnungsbelegung nicht einfach auf Einwohnermelderegister zurückgreifen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf zur Ermittlung der Wohnungsbelegung nicht auf Einwohnermelderegister zurückgreifen

  • beck-blog (Kurzinformation)
  • rechtsindex.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Betriebskostenumlage nach Personenzahl

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung nach Personenanzahl

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Umlage der Betriebskosten nach Personenzahl

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ermittlung der Kopfzahl nicht über Melderegister

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Umlage der Betriebskosten "nach Personenzahl" - Vermieterin darf sich nicht an Daten des Einwohnermelderegisters orientieren

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Der Vermieter muss seine Mieter zählen

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Umlage der Betriebskosten nach Personenzahl

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Tatsächliche Mieterzahl

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Umlage der Betriebskosten nach Personenzahl

  • kanzlei-richter.com (Kurzinformation)

    Umlage der Nebenkosten nach tatsächlicher Personenzahl

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Betriebskosten: Vermieter darf zur Ermittlung der Wohnungsbelegung nicht einfach auf Einwohnermelderegister zurückgreifen

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung nach Kopfteilen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vermieter dürfen für Ermittlung der Betriebskosten nach Personenzahl nicht auf amtliches Einwohnermelderegister zurückgreifen

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Kurzinformation)

    Zu den Voraussetzungen, wenn bestimmte Betriebskosten nach Personenzahl abgerechnet werden

  • blog.de (Kurzinformation)

    Bei einer Betriebskostenverteilung nach "Köpfen" kommt es auf die tatsächliche Belegung der Wohnung an

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Umlage der Betriebskosten nach Kopfzahl - Tatsächliche Belegung ist festzustellen

Besprechungen u.ä. (2)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Betriebskostenumlage nach Personenzahl

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Umlage von Wasserkosten nach Kopfteilen: Wie wird Zahl der Wohnungsnutzer ermittelt? (IMR 2008, 111)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1521 (Ls.)
  • NJW-RR 2008, 606
  • MDR 2008, 498
  • NZM 2008, 242
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Unna, 08.11.2018 - 18 C 16/18

    Welchen Anforderungen muss ein individueller Verteilerschlüssel genügen?

    Desweiteren bedarf es der Bestimmung, auf welchem Wege die maßgebliche Anzahl der Personen ermittelt werden soll, wobei eine Ermittlungsmethode festgelegt werden muss, die zumindest einem erforderlichen Mindestmaß an Nachvollziehbarkeit und Verlässlichkeit gerecht wird (denkbar dürfte insofern insbesondere sein, dass an einer bestimmten Anzahl an Stichtagen die tatsächliche Belegung der einzelnen Wohnungen (sei es durch die Verwaltung oder die jeweiligen Wohnungseigentümer) festgestellt wird; vgl. zum Mietrecht: BGH, Urteil vom 23. Januar 2008 - VIII ZR 82/07 -, Rn. 8, juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.03.2008 - VIII ZR 80/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1784
BGH, 05.03.2008 - VIII ZR 80/07 (https://dejure.org/2008,1784)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2008 - VIII ZR 80/07 (https://dejure.org/2008,1784)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2008 - VIII ZR 80/07 (https://dejure.org/2008,1784)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Geltendmachung von Einwendungen gegen eine abredewidrige Abrechnung des Vermieters über Vorauszahlungen für Betriebskosten is zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung; Auslegung einer in einem Mietvertrag ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebskostenvorauszahlungen - Einwendungen des Mieters

  • grundeigentum-verlag.de

    Ausschlussfrist für Einwendungen des Mieters gegen Betriebskostenabrechnung; Teilinklusivmiete

  • Judicialis

    BGB § 556

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 556
    Frist für die Geltendmachung von Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung; Einwand der Geltendmachung durch eine Teilinklusiv-Miete abgegoltener Kosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Einwendungen gegen eine Abrechnung des Vermieters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nebenkostenabrechnung bei Teilinklusivmiete

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Es verbleibt dabei: Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung muss der Mieter binnen Jahresfrist erheben

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Betriebskostenabrechnung: fristgemäße Einwendung gegen Nichtumlagefähigkeit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Einwendungsfrist und abredewidrige Abrechnung von Betriebskosten (IMR 2008, 150)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1521
  • MDR 2008, 679
  • NZM 2008, 361
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 279/06

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - VIII ZR 80/07
    Zu den Einwendungen gegen eine Abrechnung des Vermieters über Vorauszahlungen für Betriebskosten, die der Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung geltend machen muss, gehört auch der Einwand, dass der Vermieter Betriebskosten, die nach der mietvertraglichen Vereinbarung durch eine Teilinklusivmiete abgegolten sein sollten, abredewidrig konkret abgerechnet habe (Fortführung Senatsurteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 279/06, NJW 2008, 283).

    Der Einwendungsausschluss nach dieser Vorschrift betrifft, wie der Senat in seinem nach Erlass des Berufungsurteils ergangenen Urteil vom 10. Oktober 2007 (VIII ZR 279/06, NJW 2008, 283 = WuM 2007, 694) entschieden hat, entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts auch Einwendungen, mit denen der Mieter gegenüber einer formell ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung beanstandet, dass es für bestimmte Betriebskosten an einer vertraglichen Vereinbarung über deren Umlage fehle (aaO, unter B II).

  • AG Brandenburg, 28.09.2018 - 31 C 68/16

    Feststellungsklage auf Nichtbestehen einer Zahlungsverpflichtung gegenüber

    Deshalb mussten die Kläger/Mieter der Vermieterin auch insofern innerhalb von zwölf Monaten seit Erhalt der jeweiligen Betriebskostenabrechnung für das entsprechende Abrechnungsjahr dem Vermieter mitteilen, dass (einzelne) Betriebskosten so evtl. nicht abzurechnen sind bzw. anders abgerechnet werden müssten ( BGH , Beschluss vom 31.01.2012, Az.: VIII ZR 335/10, u.a. in: Grundeigentum 2012, Seite 543; BGH , Urteil vom 18.05.2011, Az.: VIII ZR 240/10, u.a. in: NJW 2011, Seite 2786; BGH , Urteil vom 12.01.2011, Az.: VIII ZR 148/10, u.a. in: NJW 2011, Seite 842; BGH , Urteil vom 05.03.2008, Az.: VIII ZR 80/07, u.a. in: NJW 2008, Seite 1521; BGH , Urteil vom 10.10.2007, Az.: VIII ZR 279/06, u.a. in: NJW 2008, Seiten 283 ff.; LG Itzehoe , ZMR 2012, Seiten 953 ff.; AG Oldenburg , ZMR 2013, Seiten 362 ff. ).
  • BGH, 31.01.2012 - VIII ZR 335/10

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Frist für Einwendungen des Mieters im

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass die Abrechnung von Betriebskosten, für die es an einer Umlagevereinbarung fehlt oder für die eine Pauschale vereinbart ist, nicht zur Unwirksamkeit der Betriebskostenabrechnung aus formellen Gründen führt und der Mieter dem Vermieter innerhalb von zwölf Monaten seit Erhalt einer Betriebskostenabrechnung mitteilen muss, dass (einzelne) Betriebskosten nicht abzurechnen sind (Senatsurteile vom 18. Mai 2011 - VIII ZR 240/10, NJW 2011, 2786 Rn. 12 f.; vom 12. Januar 2011 - VIII ZR 148/10, NJW 2011, 842 Rn. 15; vom 5. März 2008 - VIII ZR 80/07, NJW 2008, 1521 Rn. 11; vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 279/06, NJW 2008, 283 Rn. 24 f.).
  • AG Hamburg, 15.09.2016 - 48 C 51/16

    Betriebskostenabrechnung - Verfristung von Einwendungen

    Macht der Mieter keine Einwendungen geltend, wird die Abrechnung nach Ablauf der Jahresfrist für den Mieter selbst dann verbindlich, wenn sie fehlerhaft erfolgt ist, etwa weil sie mietvertraglich nicht umlagefähige Kosten enthalten hat (vgl. BGH Urteil vom 05.03.2008, VIII ZR 80/07, BGH, Urteil vom 11.05.2016, Az.: VIII ZR 209/15, juris-online).
  • LG Frankfurt/Main, 07.01.2011 - 11 S 277/10

    Fristversäumnis des § 556 Abs. 3 BGB für die Rüge einer formell nicht

    Zwar ist es in der Literatur umstritten, ob auch eine formal nicht ordnungsgemäße Abrechnung die Frist des § 556 Abs. 3 BGB in Gang setzt, doch ist in der Rechtsprechung inzwischen anerkannt, dass Voraussetzung für den Fristbeginn der Zugang einer formell ausreichenden Abrechnung beim Mieter ist (BGH, Urteil vom 10.10.2007 - VIII ZR 279/06; BGH, Urteil vom 05.03.2008 - VIII ZR 80/07; BGH, Urteil vom 12.05.2010 - VIII ZR 185/09; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Auflage, 2007, § 556, Rdnr.499; Langenberg, Betriebskostenrecht, 5. Auflage, 2010, G, Rdnr.189).
  • LG Köln, 14.01.2010 - 6 S 171/09

    Erstreckung der Rügepflicht auf Einwendungen gegen die formelle Richtigkeit einer

    Sinn und Zweck des Einwendungsausschlusses ist es, möglichst schnell Klarheit über die wechselseitigen Ansprüche zu erhalten und zu einer Befriedigung zu kommen (vgl. BGH NJW 2008, 283; NJW 2008, 1521).
  • AG Pinneberg, 29.08.2017 - 81 C 24/17

    Betriebskostenabrechnung - Frist zur Geltendmachung von Einwendungen

    Macht der Mieter keine Einwendungen geltend, wird die Abrechnung nach Ablauf der Jahresfrist für den Mieter selbst dann verbindlich, wenn sie fehlerhaft erfolgt ist, etwa, weil sie mietvertraglich nicht umlagefähige Kosten enthalten hat (vgl. BGH, Urt. v. 5.3.2008, VIII ZR 80/07 [= WuM 2008, 283], BGH, Urt. v. 11.5.2016, VIII ZR 209/15 [= WuM 2016, 420], juris).
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